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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Patrick Müller druckwinkler – nachfolgend „Auftragnehmer" –


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Patrick Müller druckwinkler (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber").

(2) Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) sein.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch a) schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder b) die Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer.

(3) Der Auftraggeber ist an seine Anfrage/Bestellung 14 Tage gebunden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags (z. B. Stückzahl, Motive, Positionierung, Farben) bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer und können zu geänderten Preisen und Lieferzeiten führen.

§ 3 Druck- und Stickvorlagen, Rechte Dritter

(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Vorlagen (Logos, Grafiken, Schriften, Bilder, Slogans etc.) frei von Rechten Dritter sind (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte).

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags resultieren, einschließlich der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber gewünschten Gestaltung zu prüfen.

(4) Voraussetzung für eine einwandfreie Umsetzung sind geeignete Datenformate und -qualitäten. Vorgaben (z. B. Auflösung, Dateiformate, Farbräume) werden dem Auftraggeber im Vorfeld mitgeteilt. Bei ungeeigneten Daten kann der Auftragnehmer eine Anpassung anbieten; diese wird gesondert berechnet.

§ 4 Gestaltungsleistungen, Entwürfe und Nutzungsrechte

(1) Soweit der Auftragnehmer eigene grafische Entwürfe, Layouts oder Reinzeichnungen erstellt, verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftraggeber erhält – sofern nichts anderes vereinbart – ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Entwürfen, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. Veredelung bestimmter Textilien).

(3) Die Weitergabe, Bearbeitung oder Verwendung der Entwürfe für andere Zwecke, Produkte oder Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Rohdaten (z. B. offene Grafikdateien, Stickprogramme, Siebfilme) werden nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung herausgegeben.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich a) gegenüber Verbrauchern als Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, b) gegenüber Unternehmern, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs berechtigen den Auftragnehmer zu einer Anpassung der Preise.

(3) Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen.

(4) Mangels abweichender Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag wie folgt fällig: a) bei Neukunden sowie individuell gefertigten Artikeln: Vorkasse oder Anzahlung (z. B. 50 %) vor Produktionsbeginn, Restzahlung bei Abholung oder vor Versand; b) bei Stammkunden: Zahlungsziel gemäß Vereinbarung bzw. 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.

(6) Bei Einsätzen auf Veranstaltungen, Messen, Promotionaktionen oder sonstigen Vor-Ort-Terminen (z. B. Live-Stickerei, -Druck oder -Gravur beim Auftraggeber oder auf Veranstaltungen) kann der Auftragnehmer eine Vorkasse bzw. Anzahlung in vereinbarter Höhe verlangen. Ist für einen Vor-Ort-Einsatz Vorkasse vereinbart, ist der rechtzeitige Eingang der vollständigen Vorkasse Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und für die Pflicht des Auftragnehmers, zur Veranstaltung zu erscheinen. Geht die vereinbarte Vorkasse nicht bis zum genannten Fälligkeitstermin ein, a) ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, zur Veranstaltung zu erscheinen oder Leistungen vor Ort zu erbringen, und b) kommt der Vertrag nicht zustande bzw. entfällt die Leistungspflicht des Auftragnehmers.

(7) Wird der Auftragnehmer für einen bestimmten Tag zu einem Vor-Ort-Einsatz (z. B. Live-Stickerei, -Druck oder -Gravur) gebucht, gelten zusätzlich folgende Stornobedingungen: a) Stornierung bis einschließlich 20 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: Es fällt eine Stornopauschale in Höhe von 500,00 € netto an. b) Stornierung weniger als 20 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin oder Nichtstattfinden der Veranstaltung, sofern der Auftragnehmer den Ausfall nicht zu vertreten hat: Der vereinbarte Gesamtbetrag für den gebuchten Tag ist vollständig (netto) fällig.

Dem Auftraggeber bleibt in den Fällen des Absatzes 7 der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Alle in Absatz 7 genannten Beträge verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 6 Lieferbedingungen, Lieferzeiten und Teillieferungen

(1) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich bestätigt wurden.

(2) Die Lieferfrist beginnt frühestens mit a) vollständiger Klärung aller technischen und gestalterischen Details, b) Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen (Druckdaten, Freigaben etc.), c) bei vereinbarter Vorkasse: Eingang der Zahlung.

(3) Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, höhere Gewalt) verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber.

(4) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Teillieferungen können gesondert abgerechnet werden.

(5) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Datenfreigaben, Annahmeverzug), ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu berechnen.

§ 7 Versand, Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, sofern dieser Unternehmer ist. Mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.

(3) Wünscht der Auftraggeber einen versicherten Versand oder eine besondere Versandart, hat er die dafür anfallenden Mehrkosten zu tragen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle noch offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

§ 9 Beschaffenheit der Ware, Mehr- und Mindermengen

(1) Geringfügige Abweichungen in Farbe, Positionierung, Größe und Haptik der Veredelung sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar, solange sie branchenüblich und dem Auftraggeber zumutbar sind.

(2) Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Papierausdruck und tatsächlichem Druck bzw. Stick können nicht vollständig vermieden werden; hierfür übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern die Abweichungen im üblichen Toleranzbereich liegen.

(3) Bei Produktionsverfahren sind Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10 % der bestellten Stückzahl zulässig. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Prüfpflicht des Auftraggebers, Mängelanzeige

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn auf Wunsch eine Ansicht (Digitalproof, Stickmuster, Andruck) zur Freigabe zur Verfügung. Die Freigabe gilt als verbindliche Grundlage für die Produktion.

(2) Der Auftraggeber hat die erhaltene Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen: a) Unternehmer: Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB; offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich zu rügen; b) Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.

(4) Geringfügige, dem Auftraggeber zumutbare Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelansprüchen.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Pflege oder Lagerung der Ware durch den Auftraggeber entstehen (z. B. Nichtbeachtung der Waschanleitung, Chemikalien, Trockner etc.), wird keine Haftung übernommen.

§ 12 Fremdtextilien und beigestellte Gegenstände; Haftungsbeschränkung

(1) Begriff. Fremdtextilien sind Textilien und sonstige Gegenstände, die vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt und vom Auftragnehmer lediglich veredelt werden (z. B. bedruckt, bestickt oder graviert), einschließlich der Veredelung im Rahmen von Vor-Ort-Einsätzen (z. B. Live-Stickerei, -Druck oder -Gravur beim Auftraggeber, auf Veranstaltungen oder Messen).

(2) Materialrisiko des Auftraggebers. Die Veredelung von Fremdtextilien erfolgt hinsichtlich der Materialeignung auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kennt Herkunft, Zusammensetzung, Vorbehandlung und Beschaffenheit der Fremdtextilien nicht und kann diese nicht abschließend prüfen. Beschädigungen oder Beeinträchtigungen, die trotz Anwendung der branchenüblichen Sorgfalt auf der Beschaffenheit des Materials beruhen (z. B. Hitze- oder Druckempfindlichkeit, Beschichtungen, Imprägnierungen, Nähte, Reißverschlüsse, Applikationen, mangelnde Maßhaltigkeit, Ausbluten von Farben, verdeckte Vorschäden), stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ersatz- oder Wertersatzpflicht des Auftragnehmers.

(3) Haftungsbeschränkung. Für die Beschädigung oder den Verlust von Fremdtextilien sowie für Schäden an der Einrichtung, Ausstattung oder Technik des Auftraggebers bzw. des Veranstalters bei Vor-Ort-Einsätzen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des beschädigten Gegenstands begrenzt; ein darüber hinausgehender Ersatz – insbesondere für Neuwert, Liebhaber-, Sammler- oder ideellen Wert sowie für Folgeschäden – ist ausgeschlossen.

(4) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, a) den Auftragnehmer vor Auftragserteilung auf besonders wertvolle, unersetzliche oder empfindliche Fremdtextilien ausdrücklich hinzuweisen; b) auf Verlangen des Auftragnehmers Materialangaben (z. B. Pflegeetikett, Zusammensetzung) zur Verfügung zu stellen; c) bei größeren Stückzahlen oder unbekannten Materialien auf Empfehlung des Auftragnehmers eine Probeveredelung an einem Musterstück durchführen zu lassen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, ist eine Haftung des Auftragnehmers insoweit ausgeschlossen, als der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten vermieden worden wäre; ein etwaiges Mitverschulden (§ 254 BGB) bleibt unberührt.

(5) Kein Ersatz bei Ausschussquote. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Veredelung von Fremdtextilien verfahrensbedingt mit einer üblichen Ausschussquote zu rechnen ist. Es wird empfohlen, eine angemessene Anzahl an Reserveteilen bereitzustellen. Für verfahrensbedingt unvermeidbaren Ausschuss im branchenüblichen Umfang wird kein Ersatz geleistet.

(6) Unberührte Haftung. Die Haftung nach § 11 Abs. 1 und Abs. 4 dieser AGB (Schäden an Leben, Körper, Gesundheit; Vorsatz; grobe Fahrlässigkeit; Produkthaftungsgesetz) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 13 Wasch- und Pflegehinweise

(1) Für veredelte Textilien gelten besondere Pflegehinweise (z. B. Waschen auf links, bestimmte Maximaltemperatur, kein Trockner, kein direktes Bügeln auf dem Motiv).

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Hinweise zu beachten und etwaige Endkunden entsprechend zu informieren. Schäden durch Nichtbeachtung stellen keinen Mangel dar.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird bzw. auf der Website des Auftragnehmers abrufbar ist.

§ 15 Widerrufsrecht, Ausschluss der Rückgabe bei individualisierter Ware

(1) Verbrauchern (B2C) steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online- oder E-Mail-Bestellungen) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmern (B2B) steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere: a) individuell bedruckte, bestickte oder gravierte Textilien und Waren, b) nach Kundenvorgaben (Motiv, Name, Logo, Positionierung, Farben, Größenzusammenstellung) gefertigte Artikel, c) vom Auftraggeber beigestellte und veredelte Fremdtextilien.

(3) Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Rücknahme individuell veredelter Ware aus Kulanz ist ausgeschlossen, sofern nicht ein gesetzlicher Mängelanspruch besteht. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.

(4) Bei Bestellungen, die sowohl veredelte als auch unveredelte Standardware umfassen, besteht ein etwaiges Widerrufsrecht nur hinsichtlich der unveredelten Standardware, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(5) Der Auftragnehmer stellt Verbrauchern eine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung, soweit gesetzlich erforderlich.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.